
Communiqué (30.03.2015)
Stundung der Milchsuperabgabe
Infolge der Durchführungsverordnung (EU) 2015/517 ermöglicht die Europäische Kommission es den Mitgliedstaaten, den überliefernden Milcherzeugern, die Zahlung der Superabgabe in Raten zu gestatten. In Luxemburg wird diese Verordnung Anwendung finden.



