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Communiqué (30.03.2015)

Stundung der Milchsuperabgabe

Infolge der Durchführungsverordnung (EU) 2015/517 ermöglicht die Europäische Kommission es den Mitgliedstaaten, den überliefernden Milcherzeugern, die Zahlung der Superabgabe in Raten zu gestatten. In Luxemburg wird diese Verordnung Anwendung finden.

Berlin im Zeichen der Landwirtschaft

Weltgrößte Ausstellung für Landwirtschaft, Ernährung und Gartenbau