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Die Mehrwertsteuerreform in Luxemburg

Am Dienstag, dem 27. Januar, hatte CONVIS zu einer außerge­wöhnlichen Informationsversammlung nach Mertzig, im Cen­tre Turelbach, eingeladen um die Landwirte und Züchter über den Artikel 58, Paragraphe 1 des TVA-Gesetzes, zu informieren. Diese Änderung betrifft jeden landwirtschaftlichen Betrieb der im „Régime forfaitaire“ ist, also bisher keine Mehrwert-Steuerer­klärung machen musste.

Maisanbau im Oesling

Versuchsresultate der ASTA -Abteilung Pflanzenbau- aus den Jahren 2012-2014