Kilometerabhängiges Abgabesystem für Lkw in Belgien ab dem 1. April 2016

 (26.02.16)

Die drei Regionen Belgiens, Flandern, Brüssel und die Wallonie, trafen am 21. Januar 2011 eine politische Vereinbarung bezüglich der Reformierung der Verkehrsbesteuerung. Diese Vereinbarung sieht die Einführung einer intelligenten Kilometerabgabe für Lkw und langfristig einer Regelung für die effektive Nutzung von PKW vor. Die Vereinbarung sieht auch eine koordinierte Reformierung der Kraftfahrzeugsteuer vor, die langfristig vor allem anhand der Umweltmerkmale des besteuerten Fahrzeugs berechnet werden soll.

Ab dem 1. April 2016 werden in Belgien drei regionale Mautgebiete für den Frachtverkehr über 3,5 Tonnen existieren. Alle Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen müssen ab diesem Datum, wenn sie öffentliche Straßen befahren, eine permanent eingeschaltete On Board Unit (OBU) an Bord haben, mit der die Anzahl der zurückgelegten Kilometer erfasst und die für den Warentransport fällige Maut berechnet werden. Die OBU ist bei den mit dem Betrieb des elektronischen Mautsystems beauftragten Dienstleistern erhältlich.

Einige Fahrzeugkategorien sind von der Maut befreit:

  • Fahrzeuge, die ausschließend von Streitkräften, Zivilschutz, Feuerwehr und Polizei genutzt werden und als solche erkennbar sind.
  • Fahrzeuge, die speziell und ausschließlich für medizinische Zwecke ausgerüstet und als solche erkennbar sind.
  • Für Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft genutzte Fahrzeuge, die öffentliche Straßen in Belgien nur in begrenztem Maße benutzen und ausschließlich in den Bereichen Landwirtschaft, Gartenbau, Fischzucht und Forstwirtschaft eingesetzt werden.

Eigentümer eines Fahrzeugs mit mehr als 3,5 Tonnen, das in eine der befreiten Kategorien fällt, müssen einen Antrag an die Region richten, in der ihr Fahrzeug zugelassen ist. Um einen Antrag zu stellen, muss man ein Formular ausfüllen und Fotos mit der Front- und der Seitenansicht des Fahrzeugs beifügen.

Die luxemburgischen Landwirte, die von dieser Maßnahme betroffen sind, müssen dieses Formular über die Internetseite https://www.exemption.sofico.org/stark-exoneration/de/ ausfüllen.

Es wird dringend angeraten, die Befreiung von der Maut über die angegebene Internetseite so schnell wie möglich anzufordern.

 

Communiqué par: ministère de l’Agriculture, de la Viticulture et de la Protection des consommateurs

(PRESSEMITTEILUNG)