Fuchsthematik in Luxemburg: wie geht es weiter? 

Die Regierung hat Anfang des Jahres eine Verlängerung des Fuchsjagdverbots entschieden. Dies bedeutet nicht, dass der Fuchs jetzt unter Artenschutz steht wie beispielsweise der Wolf oder der Dachs, sondern nur, dass ein weiteres Jahr keine Jagd auf den Fuchs gemacht werden darf. Sollten durch dieses Verbot jedoch nachweislich große Probleme auftreten, so kann das Verbot jederzeit aufgehoben werden.

Gleichzeitig wurde von der Regierung die Wichtigkeit eines Monitorings der Fuchspopulation hervorgehoben. Zu diesem Zweck wurde eigens eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die dieses Monitoring begleiten wird. Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus Experten aus dem Umweltministerium, dem Landwirtschaftsministerium, dem Gesundheitsministerium, der Naturverwaltung und der Veterinärverwaltung.

Der Fuchsbestand wird wie bisher stichprobenartig auf Krankheiten und Parasiten untersucht. Es soll auf diese Weise weiterhin überprüft werden, ob Luxemburg noch immer, wie seit rund 15 Jahren, frei von Wildtollwut ist. Neben der Trichinose soll auch die Entwicklung des Fuchsbandwurms untersucht werden, der sich bekanntlich in den letzten 30-40 Jahren in ganz Europa stark verbreitet und an Häufigkeit zugenommen hat. Die Zahl der untersuchten Füchse wird ab 2016 stark erhöht: es sollen jedes Jahr mindestens 150 Füchse (Verkehrsopfer) statt der bisherigen 30-40 pro Jahr im Labor der Veterinärverwaltung untersucht werden. Die Naturverwaltung sowie die Straßenbauverwaltung sind mit dem Einsammeln der überfahrenen Füchse beauftragt.

Was tun bei „abnormalem“ Verhalten? Was tun bei „Fuchs am Bauernhof“?

Bei einem gesunden Fuchs, dessen Verhalten an den Tag legt, dass er zu sehr an die Anwesenheit von Menschen gewöhnt ist, sollte man folgendermaßen reagieren: 1. auf keinen Fall füttern, weder absichtlich oder unabsichtlich (z.B. kein Hundefutter draußen stehen lassen), 2. ihn aktiv verscheuchen. Alle Details befinden sich in der ANF-Broschüre über den Fuchs, herunterzuladen oder zu bestellen unter www.emwelt.lu. 

Sollte das Problem bestehen bleiben, sollte man den zuständigen Revierförster kontaktieren. Dieser kann entsprechende Maßnahmen empfehlen, wie beispielsweise den Antrag zum Fang und Aussetzen des verhaltensauffälligen Tieres bzw. bei wiederholt auffälligem Verhalten, dem Töten des Tieres.

Bei einem sich in einem schlechten Zustand befindenden Fuchs (verletzt oder krank) soll entweder der zuständige Revierförster oder die GIV (Groupe d’intervention vétérinaire, via die Notrufnummer 112) angerufen werden, welche dann die Entscheidung treffen ob das Tier getötet werden muss oder gerettet werden kann.

Schäden, die durch den Fuchs entstanden sind, sollen zwecks Monitoring und Dokumentation bei der Naturverwaltung oder dem lokalen Förster gemeldet werden. Besteht auf einem landwirtschaftlichem Betrieb der berechtigte Verdacht, dass ein Nutztier durch einen Fuchs zu Schaden gekommen ist, soll die Veterinärverwaltung (Tel.: 2478 2539  oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! )innerhalb von 24 Stunden benachrichtigt werden um diesen Verdacht mit Hilfe einer DNA-Analyse bestätigen zu können.

Beim Fund eines toten Fuchses sollte dieser in ein Sammelzentrum der Naturverwaltung oder direkt ins Labor der Veterinärverwaltung gebracht werden zwecks Analyse, aber immer unbedingt mit folgenden Angaben: Ort und Datum des Fundes, Informationen zur Todesursache (falls bekannt). Allgemeine Hygienemaßnahmen sind hierbei zu beachten (Tragen von Handschuhen, Waschen der Hände).

Laboratoire de Médecine Vétérinaire

54, avenue Gaston Diederich
L-1420 Luxembourg

Tél. : (+352) 247-82544

Die Adressen der zuständigen Revierförster und der Sammelstellen finden Sie unter emwelt.lu → Contact

Für andere Anfragen zum Thema Fuchs kann die Naturverwaltung kontaktiert werden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , Tel.: 402201-1