"Plan de relance" für die Landwirtschaft: Konsolidierung - Förderung - Innovation

  

Am 16. Juni stellte der Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung Romain Schneider das angekündigte Maßnahmenpaket für die Landwirtschaft in Höhe von 5 Mio. € auf dem Betrieb „A Schmatten“ in Schuttrange vor.

Das Paket sieht gezielte Maßnahmen vor, um den aufgrund des COVID-19 bedingten Besucherverbots entstandenen Liquiditätsproblemen einiger landwirtschaftlicher Betriebe, wie zum Beispiel der Lernbauernhöfe, Pferdemanegen und Weinstuben entgegenzuwirken. Neben der Konsolidierung besteht ein zweites wesentliches Element dieses Maßnahmenpakets in der Förderung der lokalen Produktion. Auch wenn die wesentlichen Aktivitäten der Landwirtschaft während der Gesundheitskrise weitergeführt wurden, um die Zulieferketten mit Lebensmittel aufrecht zu erhalten, blieb der Sektor nicht verschont und hatte mit den durch die Schließung der Gastronomie und der Kantinen entstandenen Verlusten zu kämpfen. Das Maßnahmenpaket sieht erhebliche Haushaltsmittel zur Förderung der kurzen Wege und der lokalen qualitativ hochwertigen Landwirtschaftsproduktion vor. Das dritte Element dieses Maßnahmenpakets ist die Unterstützung der Innovation, damit der Agrarsektor den Herausforderungen in Sachen Lebensmittel, Umwelt- und Klimaschutz mit den geeigneten Mitteln und Technologien begegnen kann. Da die Verhandlungen der GAP nach 2020 auf europäischer Ebene in Verzug geraten sind, können die neuen Strategiepläne nicht wie vorgesehen am 1. Januar 2021 umgesetzt werden. Es ist hingegen unabdingbar, die Kontinuität und die Planungssicherheit der landwirtschaftlichen Betriebsführung zu gewährleisten. Aus diesem Grund sehen die vorgeschlagenen Änderungen vor, die bestehenden Förderkriterien über den 1. Januar 2021 hinaus beizubehalten, bis die neuen Bestimmungen der GAP nach 2020 in nationales Recht umgesetzt worden sind. Einige wichtige umgeänderte Bestimmungen, die bereits ab 1. Januar 2021 in Kraft treten werden: • Während dieser Übergangsphase werden neue Investitionsplafonds zur Verfügung gestellt, (+ 12 %). Diese ermöglichen, die Investitionen der Landwirte, Winzer und Gärtner im Rahmen eines wirtschaftlichen Wiederaufschwungs zu unterstützen und zählen für die jeweiligen Betriebs- und Einheitsplafonds. • Bei den Investitionsbeihilfen wird fortan auf Qualität statt auf Quantität gesetzt. Bei der Modernisierung der Stallungen steht beispielsweise nicht mehr die Erhöhung der Produktion im Vordergrund, sondern dasWohlbefinden der Tiere und der Umweltschutz. Aus diesem Grund ist eine Steigerung um mindestens 25 Prozent der Produktion nicht mehr erforderlich. • Fortan werden innovative landwirtschaftliche Ausrüstungen für das Ausbringen von Gülle sowie die mechanische Unkrautbekämpfung, durch die die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden kann, bevorzugt gefördert. Für solche Ausrüstungen wird die Investitionsobergrenze pro Betrieb um 200.000 € erhöht. • Ebenfalls gefördert werden die Errichtung von Tränken sowie bauliche Maßnahmen, die dem Vieh die Durchquerung von Bächen ermöglichen, ohne dabei die Bachufer zu beschädigen. • Eine Erhöhung um 20% des normalen Beihilfesatzes ist für die folgenden 5 Investitionen vorgesehen: Vorrichtungen zur Abdeckung von Gülle- und Jauchebehältern, Reinigungsbereiche für Pflanzenschutzgeräte, Lagerflächen für Festmist mit Auffangvorrichtungen für Sickersäfte, spezialisierte Ausrüstungen für das Ausbringen von Gülle und Maschinen zur mechanischen Unkrautbekämpfung. • Eine weitere Neuerung ist eine Beihilfe zur Gründung von Kleinstunternehmen, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen, die auf kurzen Wegen vertrieben werden. Fortan werden Kleinstunternehmen wie die SOLAWI (solidarische Landwirtschaft) vom Landwirtschaftsministerium unterstützt.