Einmalige Erhöhung des Hektarwerts der Basisprämienansprüche (Jetons) für das Antragsjahr 2020

 

  

  

Die gemeinschaftlichen Regelungen sehen die Möglichkeit vor, ungenutzte Finanzmittel zwischen den Fonds der beiden Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu übertragen.

 

In Anwendung dieser Bestimmungen hat der Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung, Romain Schneider, beschlossen für das Antragsjahr 2020 ungenutzte Mittel in Höhe von 1.844.000 Euro aus der 2. Säule (Entwicklung des ländlichen Raumes) in den Haushalt der Direktzahlungen zu übertragen. Diese Mittel werden u.a. für eine lineare Erhöhung des Finanzrahmens der Basisprämie und der Greeningprämie genutzt.

 

Im Rahmen der Basisprämie führt dies zu einer linearen Erhöhung des Hektarwerts der Jetons um 5,5%. Wir möchten hiermit unterstreichen, dass diese Werterhöhung einmalig für das Antragsjahr 2020 gilt, um die übertragenen Finanzmittel ausschütten zu können.

 

Für das Jahr 2021 sieht der derzeit noch verhandelte Vorschlag der Kommission eine Senkung des Haushalts der Direktzahlungen vor, die zu einer voraussichtlichen Senkung des Hektarwerts der Jetons von 2 % führen wird, gegenüber 2019. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ausstehenden Übertragungen von Jetons.

 

Sollten Sie zu diesem Schreiben Fragen haben, so können Sie sich gerne an die zuständigen Beamten wenden: