
Communiqué (30.03.2015)
Stundung der Milchsuperabgabe
Infolge der Durchführungsverordnung (EU) 2015/517 ermöglicht die Europäische Kommission es den Mitgliedstaaten, den überliefernden Milcherzeugern, die Zahlung der Superabgabe in Raten zu gestatten. In Luxemburg wird diese Verordnung Anwendung finden.

Fütterung von Sauen in Gruppenhaltung
Die Richtlinie 2008/120/EG des Rates schreibt vor, dass Sauen während eines Teils ihrer Trächtigkeit in Gruppen und nicht in Einzelbuchten zu halten sind. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass jedes Tier ausreichend Futter bekommt und Futterrivalität vermieden wird. Diese Bestimmung trat bereits am 1. Januar 2013 in Kraft und stellt bis heute viele Sauenhalter vor neue Herausforderungen.

Berlin im Zeichen der Landwirtschaft
Weltgrößte Ausstellung für Landwirtschaft, Ernährung und Gartenbau

Die Mehrwertsteuerreform in Luxemburg
Am Dienstag, dem 27. Januar, hatte CONVIS zu einer außergewöhnlichen Informationsversammlung nach Mertzig, im Centre Turelbach, eingeladen um die Landwirte und Züchter über den Artikel 58, Paragraphe 1 des TVA-Gesetzes, zu informieren. Diese Änderung betrifft jeden landwirtschaftlichen Betrieb der im „Régime forfaitaire“ ist, also bisher keine Mehrwert-Steuererklärung machen musste.




