PRESSEMITTEILUNG des Staatsministeriums / Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz VOM 20. OKTOBER 2015

TREFFEN DES STAATSMINISTERS UND DEM MINISTER FÜR LANDWIRTSCHAFT, WEINBAU UND VERBRAUCHERSCHUTZ MIT DEN Vertretern der LANDWIRTSCHAFTLICHEN ORGANISATIONEN

Am 20. Oktober 2015, haben sich der Staatsminister, Xavier Bettel und der Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz, Fernand Etgen mit den Vertretern der professionellen Organisationen: Centrale Paysanne, Bauerenallianz und Fräie Lëtzebuerger Bauereverband, sowie dem Präsident der Landwirtschaftskammer getroffen.

Die Versammlung hat in Bezug auf die schwierige Lage im Landwirtschaftssektor - welche auf die extreme Trockenheitsperiode während des Sommers 2015 zurückzuführen ist, sowie den starken Preissturz der Milch- und Fleischprodukte auf den Märkten seit Anfang diesen Jahres - stattgefunden.

Anlässlich der Versammlung haben Xavier Bettel und Fernand Etgen daran erinnert, dass sich das Regierungsberatungsgremium schon in seiner Sitzung vom 24. Juli 2015 über die schwierige Situation beraten hat.

In dieser Sitzung hat die Regierung – welche die unsichere Situation des Landwirtschaftssektors erkannt hat – ein förderliches Vorurteil ausgesprochen, das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz mit den nötigen Mitteln auszustatten um den Problemen stellen zu können.

Außerdem sind zwei andere wichtige Initiativen entschieden worden:

  • Auf EU-Ebene: Es wurde eine außerordentliche Versammlung der EU-Minister für Landwirtschaft am 24. Juli 2015 einberufen um die Lage der Märkte zu analysieren und die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zu besprechen; anlässlich dieser 1. Sitzung, hat die europäische Kommission eine Reihe von bestimmten Maßnahmen vorgestellt um die angespannte finanzielle Situation zu erleichtern, mit der sich die Mehrheit der landwirtschaftlichen Betriebe konfrontiert sehen. Für die Finanzierung von diesem Paket wurde ½ Milliarde Euro aus dem europäischen Haushalt freigegeben. Der bewilligte Haushalt übersteigt somit um 200 Millionen Euro die Mittel, die anlässlich der Milchkrise im Jahre 2009 bewilligt wurden. Zu vermerken bleibt, dass die Vertreter der landwirtschaftlichen Organisationen Ihre Meinung zur aktuellen Lage in einer vom Ministerium organisierten Sitzung vom 1. September, äußern konnten.
  • Auf nationaler Ebene: Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz hat alle betreffenden Organisationen zu einer 2. Versammlung am 21. September 2015 eingeladen, um über die Situation zu beraten und eine Reihe von Vorschlägen zu unterbreiten. Zu vermerken bleibt, dass zu diesem Zeitpunkt diese Vorschläge noch nicht beziffert werden konnten, da das Landwirtschaftsministerium noch nicht über eine genaue Berechnung der Verluste der Betriebe verfügte.

Schlussendlich hat sich das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz dazu entschieden, die ergriffenen Maßnahmen der genannten Punkte 1 und 2 zu Gunsten des Sektors - die Teil der Forderungen der professionellen Organisationen war und welche zur Erinnerung in der Sitzung vom 21. September vorgestellt wurden - in die Tat umzusetzen.

  1. Direkte finanzielle Hilfen

Vorschuss (durch nationaler Gelder) auf die EU-Direktzahlungen

Die gemeinschaftliche Regelung erlaubt ausnahmsweise für das Jahr 2015, die Vorauszahlung von 70% der direkten Zahlungen (Basiszahlungen und Greening). Luxemburg hat sich für diese Möglichkeit ausgesprochen. Die betreffenden Zahlungen, welche Ende der vorherigen Woche getätigt wurden, belaufen sich auf 15,5 Millionen Euro für die Basiszahlung und 6,7 Millionen Euro für das Greening.

Vorschub bei Begleichung der kompensatorischen Vergütung

Die gemeinschaftliche Regelung erlaubt ebenfalls, eine Abweichung vom Zahlungstermin der kompensatorischen Vergütung für das Jahr 2015. Das Ministerium hat ein Gesetz zu diesem Thema ausgearbeitet, welches am 14. Oktober 2015 vom Regierungsberatungsgremium gutgeheißen wurde und welches noch im Jahr 2015 die Basis für eine vorausschauende Begleichung von 85% dieser kompensatorischen Vergütung bildet. Der vorgesehene Betrag beläuft sich auf 13,6 Millionen Euro.

Teilübernahme der Sozialbeiträge

Diese Maßnahme sieht eine Teilübernahme aus dem Staatshaushalt für Zahlungen der Sozialbeiträge bei Krankheit, Rente und Unfall vor.

Die jährliche Haushaltsinzidenz kann laut der gelieferten Schätzungen vom 6. Oktober 2015 durch den Centre Commun de la Sécurité Sociale, auf 3.770.000 € geschätzt werden.

Ausgleich der Produktionsverluste durch die Trockenheitsperiode

Die permanente und zeitweilige Futterproduktion der Wiesen und Weiden wurde analysiert um zu entscheiden ob eine Hilfe zum Ausgleich der angerichteten Schäden durch die Trockenheitsperiode bewilligt werden kann.

Auf Basis der festgestellten Ertragsdaten von den Versuchsfeldern für Wiesen und Weiden der ASTA und dem LTA (die aufgrund des letzten Wiesenschnittes erst in den letzten Tagen ermittelt werden konnte), kann man schätzen, dass die Rendite von Wiesen und Weiden (zeitweilige Wiesen inbegriffen) in 2015 um mehr als 30% geringer ist als in der Referenzperiode. Dies entspricht einem globalen Verlust von 23.900.000 Euro.

Gemäß dem Artikel 25 des EU-Gesetzes 702/2014 betragen die betreffenden Hilfsgelder 9,56 Millionen Euros, was 40% des globalen Verlustes entspricht.

Maßnahmen-Paket der europäischen Kommission

Die nationalen Hilfsgelder von Luxemburg welche von der europäischen Kommission für das zitierte europäische Paket festgelegt worden sind, belaufen sich auf 670.000 Euro. Die Mitgliedsstaaten wurden von der europäischen Kommission befugt diese Hilfe bis auf 100% der Hilfsgelder zu erhöhen. Luxemburg hat sich für eine Erhöhung der maximalen Quote von 100% ausgesprochen. Die Kriterien der Verteilung vom globalen Betrag über 1.340.000 Euro wurden zusammen mit der Landwirtschaftskammer ausgearbeitet.

Zusammenfassung

Abschließend sieht das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz vor, den Totalbetrag von 14.000.000 Euro (3.770.000 Euro + 9.560.000 Euro + 670.000 Euro) dem nationalen Haushalt für laufende Ausgaben für das Jahr 2015 zuzuschreiben sowie auch zusätzliche Hilfen für den Landwirtschaftssektor für 2015 denen der gemeinschaftliche Betrag von 670.000 Euro zuzufügen ist.

  1. Andere vom Landwirtschaftsministerium vorgeschlagene Maßnahmen

Die zusätzlich vorgelegten Maßnahmen für den landwirtschaftlichen Berufsstand sind folgende:

  1. Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz führt Gespräche mit dem Finanzministerium, damit das Steuerwesen „Carry back, carry forward“ für landwirtschaftliche Betriebe eingeführt werden kann. Dieses Regime soll den landwirtschaftlichen Betrieben gestatten, eventuelle Gewinne/Verluste auf darauffolgende Jahre zu verlagern um den Nutzen eventueller Gewinne/Verluste dann den Preisschwankungen auf den Märkten auszugleichen.
  2. Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz wird ein staatliches Modell eines Lastenheftes vorstellen, welches den staatlichen und Kommunalen Einrichtungen (Krankenhäuser, Altersheime, Grundschulen, Oberschulen, Betreuungseinrichtungen, Kindergärten,…) erlaubt, verstärkt regionale Produkte zur Zubereitung von Malzeiten einzusetzen.
  3. Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz verstärkt die zur Verfügung gestellten Mittel von verkaufsfördernden Aktionen landwirtschaftlicher Produkte (zum Beispiel: Esou schmaacht Lëtzebuerg).
  4. Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz analysiert gründlich zusammen mit allen in der Nahrungsmittelkette, die Einführung einer interprofessionalen Organisation, um die Wertschätzung der Qualität und das Funktionieren Nahrungskette zu verbessern.
  5. Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz analysiert mit den professionellen Organisationen die Möglichkeit, im Rahmen der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, die Bekämpfung von IBR zu verbessern.

Um den Forderungen nach einer modernen und kompetitiven Landwirtschaft und der Herausforderung einer adäquaten Sicherheit für die Umwelt gerecht zu werden, wurde vereinbart - die politisch Verantwortlichen sowie die Vertreter des landwirtschaftlichen Sektors zu einer nationalen Agrarkonferenz, Anfang des Jahres 2016 einzuladen.