Warum ist das neu geplante Naturschutzgesetz gut für die Landwirtschaft?

Das neu geplante Naturschutzgesetz stellt für die Landwirtschaft einen wesentlichen Fortschritt zum bestehenden Gesetz dar und dies aus mehreren Gründen:

Mehr Transparenz und Planungssicherheit

Die klare Strukturierung des Textes mit eigenständigen Kapiteln zu allen wichtigen Definitionen, zu den Genehmigungensprozeduren und zu den verschiedenen Schutzgebieten gibt mehr Planungs- und Rechtsicherheit. Artikel 17: geschützte Biotope müssen über ein großherzogliches Reglement bestimmt werden, können aber ausnahmsweise mit einer Genehmigung des Ministers zerstört werden, sollte es notwendig sein im Falle einer Restrukturierung der landwirschaftlichen Parzellen.  

Der Schutz der landwirtschaftlichen Böden

Erstmalig wird der Schutz der guten landwirtschaftlichen Böden (und ihre Lage zum Betrieb) bei der Austellung der Naturschutzgenehmigungen berücksichtigt (art. 57.2.4) sowie bei den Kompensierungsmaßnahmen (art. 60.1.5).

Grünzone als Privileg für die professionnelle Landwirtschaft

Das Bauen in der Grünzone (mit anliegender Wohnung) ist vor allem der professionnellen Landwirtschaft vorbehalten (art. 6.1). Gebäude für landwirtschaftlich genutzte Pferdehaltung können auch in der Grünzone gebaut werden (art. 6.8).

Kompensierung als Chance für die Landwirtschaft

Die notwendigen Kompensierugsmaßnahmen werden nicht mehr „wild“ in der Landschaft geplant und durchgeführt (was zu verschärften Kaufdruck auf landwirtschaftliche Flächen führt) sondern gezielt in den sogenannten Flächenpools. Diese Flächenpools und die dazugehörenden Maßnahmen werden in Abstimmung mit der Landwirtschaft vereinbart und getroffen. Dies ist eine der wesentlichen Augaben des sogenannten „comité de gérance“ in dem die Landwirtschaft zu genüge vertreten ist (art. 60. 6).

Des Weiteren werden diese Flächen quasi exklusiv in der Hand der Landwirtschaft bleiben, bisweilen aber mit einer extensiv angepassten Nutzung gepaart mit entsprechenden finanziellen Entschädigungen.

Dauerhafte Kommunikation mit der Landwirtschaft

Eine angepasste und vor allem direkte und dauerhafte Kommunikation mit den Landwirten ist der beste Weg, um ihnen zu vermitteln, daß Naturschutz sinnvoll und ohne ihr Zutun nicht umzusetzen ist. Daher ist die Landwirtschaft in allen wichtigen Gremien (Observatoire de l’Environnement naturel, Conseil Supérieur pour la Protection de la Nature, comité de gérance, comité de pilotage Natura 2000) ausreichend vertreten.

 

 

Claude Origer