Agrarumweltklima- und Biodiversitätsprogramme – Interne Reorganisation der Verwaltung der Maßnahmen (10.01.2018)
Wie bereits bei der „Foire agricole“ und des „Dag um Bauerenhaff“ 2017 angekündigt, sind infolge einer internen Reorganisation innerhalb des Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz sämtliche Abteilungen für Flächenzahlungen im Bereich Landwirtschaft ab dem 10. Januar 2018 in der Abteilung Direktzahlungen des Service d’économie rurale gebündelt worden. Beihilferegelungen im Bereich Weinbau sind jedoch hiervon nicht betroffen. Diese Entscheidung beruht auf der Tatsache, dass es seit 2005 im Zuge von mehreren Reformen der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) zu diversen Beziehungen und Überlappungen zwischen den verschiedenen Regelungen in den Bereichen Direktzahlungen und Entwicklung des ländlichen Raumes gekommen ist. Aus diesem Grund ist eine zentrale und einheitliche Verwaltung all dieser Flächenbeihilfen unabdingbar geworden. Für den einzelnen Landwirt ändert sich allerdings wenig, da in Zukunft überwiegend dieselben Ansprechpartner für die verwaltungstechnische Abwicklung der Beihilfen als Kontaktperson figurieren, allerdings mit neuen Kontaktadressen:
Der Service agri-environnement der ASTA steht weiterhin für technische Fragen zur Verfügung betreffend aller Thematiken im Agrar- und Umweltbereich. |