Amtliche Mitteilung an die Landwirte: Außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für den Agrarsektor aufgrund der russischen Invasion in der Ukraine:

Um die negativen Auswirkungen der drastisch gestiegenen Preise aufgrund der russischen Invasion in der Ukraine auf die Landwirte in der Union teilweise auszugleichen, hat die Europäische Kommission beschlossen, im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des EU-Vertrags, eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Erzeuger aller Agrarsektoren zu gewähren.

 

Der von der EU-Kommission für diese außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe festgesetzte Betrag wurde mit einer zusätzlichen nationalen Unterstützung durch die luxemburgische Regierung in Höhe von 200% ergänzt. 

 

Entschädigungsberechtigt sind Erzeuger aller Agrarsektoren, welche folgende Bedingungen erfüllen:

  • der Hauptsitz des landwirtschaftlichen Betriebes ist in Luxemburg;
  • der Betrieb nimmt im Jahre 2022 an der Agrarumweltmaßnahme: "Landschaftspflegeprämie“ teil und hat dies in seinem Flächenantrag von 2022 bestätigt.

 

Die Höhe der Beihilfe basiert auf den im Flächenantrag angegebenen Flächen, wobei die letzten verfügbaren Daten verwendet werden. Dies sind im Prinzip die Flächen des Jahres 2022, es sei denn die Kontrollen sind zum Zeitpunkt der Zahlung noch nicht abgeschlossen. In diesem Fall wird die Beihilfe auf der Grundlage der im Jahr 2021 gemeldeten Flächen berechnet. Berücksichtigt werden hierbei Flächen im In- und Ausland.

 

Da die zurückbehaltene Gesamtfläche noch nicht feststeht, stellen die hier unten genannten Anpassungsbeihilfebeträge pro ha nur eine Schätzung dar.

  

Die Höhe der Anpassungsbeihilfe ist folgendermaßen festgelegt:

  1. 10 EURO/ha für alle Kulturen die in der Landschaftspflegeprämie „Landwirtschaft“ berücksichtigt werden.
  2. 50 EURO/ha für Baumschulen; Obstbau; Gemüse und Weinbau.

 

Der Höchstbetrag der Beihilfe beträgt 5 000 € pro Betrieb.

Die Beihilfe muss zu einem Anspruch auf einen Mindestbetrag von 100 Euro führen.

 

Die in Frage kommenden Betriebe, welche in den Genuss der genannten Anpassungsbeihilfe kommen könnten, wurden bereits vom Service d’Economie Rurale (SER) angeschrieben. Der entsprechende Antrag muss bis spätestens zum 15. Juli 2022 beim SER eingereicht werden.

 

Für weitere Informationen:

Patrick STRANEN (Tel.: 247-82595)

Mireille BRAUN (Tel.: 247-72553)

Lynn KIEFFER (Tel: 247-82567)

Marie-Josée MANGEN (Tel.: 247-82551)

oder per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Mitgeteilt vom Service d’Economie Rurale