17.06.2015
Neue Regelung für das grenzüberschreitende Weiden im Benelux-Raum unterzeichnet
Die Benelux-Länder erleichtern die Arbeit von Landwirtschaftsbetrieben in der Grenzregion und garantieren den Gesundheitsschutz der Wildbestände.
17.06.2015
Die Benelux-Länder erleichtern die Arbeit von Landwirtschaftsbetrieben in der Grenzregion und garantieren den Gesundheitsschutz der Wildbestände.
Am Dienstag, dem 27. Januar, hatte CONVIS zu einer außergewöhnlichen Informationsversammlung nach Mertzig, im Centre Turelbach, eingeladen um die Landwirte und Züchter über den Artikel 58, Paragraphe 1 des TVA-Gesetzes, zu informieren. Diese Änderung betrifft jeden landwirtschaftlichen Betrieb der im „Régime forfaitaire“ ist, also bisher keine Mehrwert-Steuererklärung machen musste.